Kosten & Ablauf

Kosten und Ablauf

Ablauf

Wie beginnt eine Psychotherapie?

01

Sprechstunde

Am Anfang steht zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde. Hier geht es darum, Ihre aktuelle Situation und Beschwerden kennenzulernen, erste diagnostische Einschätzungen vorzunehmen und zu klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist.

02

Probatorik

Daran schließen sich die probatorischen Sitzungen an. Sie geben uns Zeit, uns gegenseitig kennenzulernen, die bisherige Entwicklung Ihrer Beschwerden genauer zu verstehen, gemeinsam Therapieziele zu entwickeln und zu prüfen, ob die therapeutische Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist.

03

Diagnostik

Je nach Fragestellung kann in dieser Phase ergänzend psychologische Diagnostik durchgeführt werden.

04

KZT oder LZT

Anschließend wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und welcher Behandlungsumfang voraussichtlich benötigt wird. Je nach individueller Situation kann eine Kurzzeittherapie (KZT) oder eine Langzeittherapie (LZT) beantragt beziehungsweise vereinbart werden.

Honorar

Privatpraxis

Meine Praxis ist in erster Linie als Privatpraxis organisiert. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen.

Bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung hängt die konkrete Erstattung von Ihrem individuellen Tarif beziehungsweise den jeweiligen Beihilfebestimmungen ab. Es empfiehlt sich daher, die persönlichen Vertragsbedingungen vor Beginn der Behandlung zu prüfen.

Gesetzlich Versicherte

Kostenerstattung

Auch gesetzlich Versicherte können in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden. Wenn Sie eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren erwägen, informieren Sie sich bitte möglichst vorab bei Ihrer Krankenkasse über die für Sie geltenden Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.

Vor einem Antrag auf Kostenübernahme findet in meiner Praxis grundsätzlich zunächst eine probatorische Sitzung zum gegenseitigen Kennenlernen statt. Da diese Sitzung vor einer möglichen Bewilligung der Kostenerstattung stattfindet, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Kosten hierfür selbst getragen werden müssen.

Mein Honorar richtet sich auch bei einer Behandlung im Kostenerstattungsverfahren nach der GOP und kann über dem Betrag liegen, den eine gesetzliche Krankenkasse erstattet. Daher kann ein Eigenanteil entstehen. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, sollte vor Beginn der weiteren Behandlung mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.

Sitzungsdauer & Termine

Eine reguläre psychotherapeutische Sitzung umfasst in der Regel 50 Minuten Behandlungszeit. Zusätzlich plane ich Zeit für die notwendige Vor- und Nachbereitung der Sitzung ein.

Die Termine werden individuell vereinbart. In der Regel finden psychotherapeutische Sitzungen einmal wöchentlich statt. Je nach Behandlungsphase und individueller Situation kann die Frequenz im Verlauf angepasst werden.