Honorar
Privatpraxis
Meine Praxis ist in erster Linie als Privatpraxis organisiert. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen.
Bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung hängt die konkrete Erstattung von Ihrem individuellen Tarif beziehungsweise den jeweiligen Beihilfebestimmungen ab. Es empfiehlt sich daher, die persönlichen Vertragsbedingungen vor Beginn der Behandlung zu prüfen.
Gesetzlich Versicherte
Kostenerstattung
Auch gesetzlich Versicherte können in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden. Wenn Sie eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren erwägen, informieren Sie sich bitte möglichst vorab bei Ihrer Krankenkasse über die für Sie geltenden Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.
Vor einem Antrag auf Kostenübernahme findet in meiner Praxis grundsätzlich zunächst eine probatorische Sitzung zum gegenseitigen Kennenlernen statt. Da diese Sitzung vor einer möglichen Bewilligung der Kostenerstattung stattfindet, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Kosten hierfür selbst getragen werden müssen.
Mein Honorar richtet sich auch bei einer Behandlung im Kostenerstattungsverfahren nach der GOP und kann über dem Betrag liegen, den eine gesetzliche Krankenkasse erstattet. Daher kann ein Eigenanteil entstehen. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, sollte vor Beginn der weiteren Behandlung mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.